1. AGB und deren Geltung
    1. Parteien dieses Vertrages sind der jeweilige Auftraggeber und die SCHREIBSTATT GmbH, Baerwaldstr. 51, 10961 Berlin (nachfolgend „SCHREIBSTATT“ oder „Auftragnehmer“ genannt).
    2. Soweit sich eine Partei bei der Durchführung dieses Vertrages Dritter bedient, so werden diese nicht Vertragspartner. Wird von diesem Recht Gebrauch gemacht, begründet sich daraus kein Vertragsverhältnis zwischen den beauftragten Dritten und den jeweiligen Auftraggebern.
    3. Individuelle Regelungen, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen abändern oder aufheben, sind jederzeit möglich, bedürfen für die Gültigkeit jedoch die ausdrückliche schriftliche Vereinbarung beider Parteien.
    4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von den Vertragsparteien ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
    5. SCHREIBSTATT ist berechtigt, diese Allgemeinen Vertragsbedingungen jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. In den Vertrag einbezogen sind die AGB, die zum Tag der Vereinbarung den Vertragsparteien vorlagen (siehe aktuellen Stand am Ende der AGB).
    6. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen.
    7. Bei Auftragserteilung per Internet hat der Auftraggeber im Rahmen der Auftragserteilung sein Einverständnis mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erklären. Bei Auftragserteilung auf anderem Wege hat der Auftraggeber in geeigneter Form zu bestätigen, dass er von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen hat und ihnen zustimmt. Gegenbestätigungen des Auftragsgebers unter Hinweis auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  2. Vertragsabschluss und Zahlung
    1. Der Vertrag über die Nutzung der Leistungen von SCHREIBSTATT angebotenen Leistungen kommt nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Übermittlung eines unterschriebenen Vertrages per Fax bzw. per Post, durch eine verbindliche mündliche Absprache bzw. Auftragserteilung per E-Mail zustande.
    2. Alle Angebote sind freibleibend und binden SCHREIBSTATT nicht. Leistungsbeschreibungen und Preise können nach Rücksprache mit dem Auftraggeber vor Vertragsschluss jederzeit geändert werden.
    3. Ist das Angebot von SCHREIBSTATT mit einer Frist versehen – das gilt auch für einen ausdrücklich benannten Zeitraum im Rahmen von Sonderaktionen – müssen Auftrag und ggf. Unterlagen, Daten, Vorlagen bzw. Dateien spätestens am letzten Tag der im Angebot genannten Frist bei SCHREIBSTATT eingegangen sein.
    4. Aufträge des Auftraggebers für den Abschluss eines Vertrages können SCHREIBSTATT schriftlich per Post, per Fax, via E-Mail, mündlich oder fernmündlich erteilt werden.
    5. Der Vertrag ist zustande gekommen, wenn der mündliche oder schriftliche Auftrag bei SCHREIBSTATT eingegangen ist, alle für die Auftragsbearbeitung erforderlichen Unterlagen eingegangen sind und der Auftrag seitens SCHREIBSTATT angenommen wurde. Für die Annahme genügt die Absendung einer Auftragsbestätigung seitens SCHREIBSTATT per Post, Fax oder E-Mail.
    6. Weicht die Auftragsbestätigung vom SCHREIBSTATT vom Auftrag in wesentlicher Hinsicht ab, so gilt sie als neues Angebot. In diesem Falle gilt die Genehmigung dieser Auftragsbestätigung durch gleich lautende Erklärung des Auftraggebers als Annahme des Angebots, mit welcher der Vertrag geschlossen ist.
    7. SCHREIBSTATT ist nicht verpflichtet Aufträge auszuführen bzw. ausführen zulassen, sofern mit diesen gegen geltendes Recht verstoßen wird, oder die Rechte eines Dritten verletzt werden und hat in diesen Fällen ein außerordentliches Rücktrittsrecht.
  3. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
    1. SCHREIBSTATT verpflichtet sich bei Erhalt der Auftragserteilung durch den Kunden/Auftraggeber:- zur Erfüllung des Auftrags nach bestem Wissen und Gewissen und Ausführung des Auftrags mit größtmöglicher Sorgfalt insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster, Modelle etc. sorgfältig zu behandeln.
      – zur absoluten Verschwiegenheit gegenüber Dritten bezüglich Inhalt und Zweck des Auftrages
      – die erhaltenen Unterlagen nicht an Dritte weiterzugeben, die nicht an der Erfüllung des jeweiligen Auftrages beteiligt sind
      – den Auftrag innerhalb des vereinbarten Zeitraums zu erfüllen
      – zur vollständigen Rückgabe der vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Beendigung des Auftrages
    2. Der Auftraggeber ist verpflichtet,- an der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags mitzuwirken
      – die erforderlichen Vorlagen in dem jeweils zur Weiterverarbeitung geeigneten Format rechtzeitig – mit Vorlauf von möglichst jeweils mindestens zwei Wochen – zur Verfügung zu stellen
      – die erbetenen Verarbeitungsmaterialien bei Eigenlieferung in entsprechender Qualität und Güte SCHREIBSTATT bereit zu stellen
    3. – bei Änderungen diese rechtzeitig und umfassend mitzuteilen
    4. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller SCHREIBSTATT übergebenden Vorlagen berechtigt ist und ein uneingeschränktes Nutzungsrecht beziehungsweise Urheberrecht besitzt. SCHREIBSTATT ist nicht verpflichtet übergebene Unterlagen auf ein Urheberrecht zu überprüfen. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber SCHREIBSTATT von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
    5. Die Leistungen der SCHREIBSTATT erfolgen ausschließlich zur Unterstützung des Auftraggebers. Die SCHREIBSTATT übernimmt in diesem Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis. Die SCHREIBSTATT erbringt die vereinbarten Leistungen entsprechend den Vertragsbedingungen.
  4. Vergütung, Versandkosten, Verzug
    1. Die Vergütung der Leistung wird jeweils vertraglich vereinbart. Erfolgt eine Vergütungsvereinbarung nach Zeitaufwand, wird auf der Grundlage von Tätigkeitsberichten der SCHREIBSTATT abgerechnet, die mit einer Genauigkeit von 0,25 Stunden erstellt werden. Für Eilaufträge kann ein Aufschlag auf den Gesamtpreis berechnet werden.
    2. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils nach Ausführung der Leistung bzw. zum Monatsende. Die SCHREIBSTATT behält sich vor, insbesondere bei größeren Aufträgen von Erstkunden, auf eine angemessene Vorauszahlung von bis zu 50 % der geschätzten Auftragssumme zu bestehen und erst nach deren Zahlung die in Auftrag gegebenen Leistungen auszuführen.
    3. Sollte ein Festpreis für die Leistung vereinbart sein, aufgrund unvollständiger, unzutreffender Informationen oder nicht vertragsgerechter Mitwirkung des Auftraggebers der Arbeitsaufwand jedoch erheblich über den bei Vertragsabschluss festgelegten Schätzungen liegen, so ist die SCHREIBSTATT zu einer angemessenen Erhöhung des Festpreises berechtigt.
    4. Die Rechnungssumme ist spätestens innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde als Zahlungsart Lastschrifteinzug vereinbart, erfolgt dieser 3 Tage nach Rechnungsstellung vom angegebenen Konto des Auftraggebers. Sollte eine Rücklastschrift erfolgen, hat der Auftraggeber der SCHREIBSTATT hierfür Kosten in Höhe von 15,– EUR zu erstatten. Eine verspätete Zahlung ist mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Ein weiterer Schadensersatzanspruch bleibt hiervon unberührt.
    5. SCHREIBSTATT behält sich unbeschadet der Geltendmachung fälliger Forderungen das Recht vor, bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen die Leistungserbringung für die Zeit des Zahlungsverzuges ohne vorherige Ankündigung einzustellen.
    6. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
    7. Die Preise gelten jeweils ab Berlin, beinhalten jedoch keine Versandkosten (auch nicht innerstädtisch). Bei Postsendungen (Arbeitsmaterialien, die zu bearbeitenden Schriftstücke, etc.) gehen Porto und Verpackung zu Lasten des Auftraggebers. Der Versand erfolgt jeweils nach Absprache zwischen SCHREIBSTATT und Auftraggeber.
  5. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
    1. Sofern der Auftraggeber nachträglich Änderungen an den ausgeführten Leistungen wünscht, trägt dieser die hierfür bei SCHREIBSTATT entstehenden Kosten auf Basis eines Stundenhonorars in Höhe von 50,– EUR zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
    2. SCHREIBSTATT ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, SCHREIBSTATT entsprechende Vollmacht zu erteilen. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von SCHREIBSTATT abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, SCHREIBSTATT von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
    3. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Vorlagen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.
    4. Bei SCHREIBSTATT ist jedes Exemplar ein Original und durch die persönliche Handschrift ist ein gewisser Ausschuss (z. B. durch Verschreiben) unvermeidlich. Wird nichts anderes vereinbart, gilt bis 40 Wörter ein Ausschuss von 20% als angenommen. Darüber hinaus beträgt der Wert 30%. Übersendet der Auftraggeber Vorlagen, so hat er die entsprechende Anzahl für SCHREIBSTATT kostenneutral zu übersenden. Kommen die Vertragspartner überein auf Vorlagen von SCHREIBSTATT zu schreiben, so ist der Ausschuss bereits im Preis enthalten.
    5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber in Höhe und Umfang vorab abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
  6. Haftungsbeschränkungen
    1. Der oder die Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für alle Rechtsfolgen aus dem Auftrag, insbesondere für die Zahlung der von SCHREIBSTATT in Rechnung gestellten Beträge und der sonstigen, durch die Vergabe des Auftrages, entstandenen Kosten.
    2. Bei Bestellungen auf Rechnung Dritter – egal ob im eigenen oder fremden Namen – gelten Besteller und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. Die Änderung einer bereits fakturierten Rechnung auf einen anderen Rechnungsempfänger auf Wunsch des Auftraggebers bedeutet den stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers im Sinne des oben genannten. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Auftraggeber gleichzeitig, dass das Einverständnis des neuen Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.
    3. In den Fällen, in denen SCHREIBSTATT nicht in der Lage ist, den Auftrag im Sinne des Auftraggebers vertragsgemäß zu erfüllen (beispielsweise Fälle höherer Gewalt), so bemüht sie sich, dem Auftraggeber einen Ersatzdienstleister zur Vertragserfüllung vorzuschlagen. Andernfalls ist der Auftraggeber nach Stellung einer angemessenen Frist zur Auftragserfüllung berechtigt, den Auftrag zu kündigen und anderweitig zu vergeben. Die bis dato angefallen Kosten von SCHREIBSTATT werden vom Auftraggeber in diesen Fällen erstattet. Die bis dahin erarbeiteten Exemplare können im Gegenzug vom Ersatzdienstleister zur Erreichung des Vertragszieles verwendet werden.
    4. SCHREIBSTATT haftet – sofern im Vertrag keine anderslautenden Regelungen getroffen – gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die Erfüllungs- und Verrichtungspartner von SCHREIBSTATT. Für leichte Fahrlässigkeit haftet SCHREIBSTATT nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für „positive Forderungsverletzung“, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
    5. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt SCHREIBSTATT gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit SCHREIBSTATT kein Auswahlverschulden trifft. SCHREIBSTATT tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf. Sofern SCHREIBSTATT selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt SCHREIBSTATT hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von SCHREIBSTATT zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen. Der Auftraggeber stellt SCHREIBSTATT von allen Ansprüchen Dritter frei, für die der Auftraggeber die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Der Auftraggeber trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
    6. Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung. Weichen bei der Folgeproduktion (beispielsweise Druck) Farbton und Farbintensität von der freigegeben Vorlage ab, so wird der Auftragnehmer von jeglicher vertraglichen Haftung gegenüber dem Auftraggeber freigestellt. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung der SCHREIBSTATT. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit von Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet SCHREIBSTATT nicht.
  7. Widerrufsrecht
    1. Widerrufsbelehrung für Verbraucherverträge, Widerrufsrecht für Verbraucher: Für den Fall, dass der Auftraggeber eine natürliche Person ist und den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), kann er seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt bei Erbringung der Dienstleistung mit dem Tag des Vertragsschlusses. Die Widerrufsfrist beginnt jedoch nicht, bevor der Verbraucher diese AGB in Textform (z.B. durch Brief, Fax oder E-Mail) erhalten hat oder SCHREIBSTATT den Verbraucher in sonstiger Weise über sein Widerrufsrecht nach § 355 in Verbindung mit § 312 d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) belehrt haben und unseren Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 2 und 3 der Verordnung über Informationspflichten nach Bürgerlichem Recht sowie zusätzlich unseren Pflichten nach § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 der vorgenannten Verordnung nachgekommen sind. Der Widerruf muss in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) erfolgen. Er muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
    2. Der Widerruf ist zu richten an: www.schreibstatt.de, SCHREIBSTATT GmbH, Baerwaldstr. 51, 10961 Berlin
    3. Sollte der Verbraucher diese Kundeninformationen in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) nicht erhalten und die SCHREIBSTATT den Verbraucher auch nicht in sonstiger Weise ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht nach § 355 in Verbindung mit § 312 d BGB belehrt haben, erlischt das Widerrufsrecht nicht.
    4. Sollte der Verbraucher von der SCHREIBSTATT zwar ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden sein, wir aber unseren Informationspflichten nach § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 2 und 3 der Verordnung über Informationspflichten nach Bürgerlichem Recht sowie zusätzlich unseren Pflichten nach § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 der vorgenannten Verordnung nicht vollumfänglich nachgekommen sein, so erlischt das Recht zum Widerruf endgültig sechs Monate nach Vertragsschluss.
    5. Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht auch dann, wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
    6. Widerrufsfolgen: Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht fristgerecht Gebrauch, so ist er an seine auf den Abschluss eines Vertrages mit der Schreibstatt gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann der Verbraucher der SCHREIBSTATT die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, muss er ihm insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten.
      – Ende der Widerrufsbelehrung –
    7. Durch Vorgabe einer kurzfristigen Bearbeitungszeit erteilt der Auftraggeber die Zustimmung zum Beginn der Ausführung der Dienstleistung bereits vor Ende der Widerrufsfrist. Die SCHREIBSTAT ist berechtigt, die Ausführung der Leistung auch vor Ablauf der Widerrufsfrist zu beginnen. Der Auftraggeber stimmt einer sofortigen Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zu.
  8. Urheberrecht und Nutzungsrechte bei kalligraphischen Arbeiten
    1. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der SCHREIBSTATT weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
    2. Bei Verstoß gegen Punkt 8.1 hat der Auftraggeber der SCHREIBSTATT zusätzlich zu der für die Kalligraphieleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
    3. Die SCHREIBSTATT überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die SCHREIBSTATT bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.
    4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen SCHREIBSTATT und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
    5. Die SCHREIBSTATT ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen als Urheber zu nennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, der SCHREIBSTATT zusätzlich zu der für die Kalligraphieleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht der SCHREIBSTATT, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
    6. Will der Auftraggeber in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten der SCHREIBSTATT formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf er dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung der SCHREIBSTATT.
  9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsanwendung
    1. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, sind die für den Sitz von SCHREIBSTATT (Berlin) örtlich zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig.
    2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozessen der Gerichtsort Berlin.
  10. Schlussbestimmungen
    1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Alle Erklärungen der SCHREIBSTATT können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
    2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Stand: 21. August 2013